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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

(Stand: 01. Januar 2026)
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufern“).
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Unberücksichtigt bleibt, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir als Verkäufer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben.
2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Bei der Bestellung der Ware durch den Käufer handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen.
2.3 Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Käufers kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

3. Preise und Zahlungsvereinbarungen
3.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übermittelten Preise ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern Versand bzw eine Warenanlieferung vom Käufer gewünscht wird, werden die Kosten in Rechnung gestellt.
3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis zu dem auf der Rechnung aufgeführten Datum fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
3.4 Der Käufer kommt in Verzug, wenn die Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
3.5 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (insbesondere bei Insolvenzantrag oder vergleichbaren Umständen), sind wir gemäß § 321 BGB berechtigt, die Leistung unverzüglich einzustellen und ohne Setzung einer Nachfrist sofort vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt, weil wir ausschließlich Einzelanfertigungen herstellen, die für Dritte nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verwertbar sind.

4. Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere gemäß Ziffer 8.6 Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unberührt.

5. Lieferfrist und Lieferverzug
5.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 1 Wochen ab Vertragsschluss.
5.2 Werden Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen überschritten, informieren wir den Käufer unverzüglich und nennen eine neue Lieferfrist. Bleibt die Leistung auch dann aufgrund von Nichtverfügbarkeit unmöglich, können wir ganz oder teilweise zurücktreten. Nichtverfügbarkeit umfasst insbesondere ausbleibende Selbstbelieferung, kongruente Deckungsgeschäfte, Lieferkettenstörungen (z. B. höhere Gewalt) oder fehlende Beschaffungspflichten.
5.3 Ob ein Lieferverzug vorliegt, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; hierfür ist eine Mahnung des Käufers erforderlich. Im Falle eines Lieferverzugs haften wir nicht für Schäden. Jegliche Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
5.4 Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

6. Gefahrübergang, Abnahme
6.1 Mit der Übergabe der Ware an Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Versanddienstleister oder Spediteur über.
6.2 Bei Selbstabholung haften wir für die ordnungsgemäße Lagerung der Ware bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir sie dem Käufer zur Abholung bereitstellen und dieser mit der Übernahme beginnt. Mit Beginn des physischen Zugriffs des Käufers oder seiner Beauftragten auf die Ware (z. B. Anheben, Bewegen, Verladen) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vollständig auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer sämtliche Risiken, einschließlich Schäden, die beim Verladen oder Transport entstehen. Gerät der Käufer in erheblichen Annahmeverzug, gilt die Gefahr ebenfalls als übergegangen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Eigentum bis vollständige Zahlung
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.2 Verfügungsbeschränkung und Schutzrechte
Vor vollständiger Zahlung darf die Vorbehaltsware weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird oder Dritte auf die Ware zugreifen (z. B. Pfändung). Erstattet der Dritte die Kosten einer Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) nicht, haftet der Käufer für den Ausfall.
7.3 Rechte bei Pflichtverletzungen
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Das Herausgabeverlangen stellt keinen automatischen Rücktritt dar.
7.4 Weiterveräußerung und Verarbeitung
Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten, solange wir dies nicht widerrufen.

8. Mängelansprüche des Käufers
8.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, gelten die Lieferungen als genehmigt.
8.2 Bei fristgerecht gerügten Mängeln steht uns das Wahlrecht zu, ob wir durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware nacherfüllen. Der Käufer kann die von uns gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn sie im Einzelfall unzumutbar ist. Wir dürfen die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorgaben verweigern und sie von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig machen; der Käufer darf jedoch einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehalten. Der Käufer hat uns zur Prüfung und Nacherfüllung die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und die beanstandete Ware hierfür zu übergeben. Erfolgt eine Nachlieferung, ist die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.

9. Verjährung
9.1 Ansprüche wegen Sach‑ oder Rechtsmängeln verjähren, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist, ein Jahr ab Ablieferung der jeweiligen Lieferung; sofern vertraglich eine Abnahme vereinbart wurde, beginnt die Frist mit der Abnahme. Die vorstehende Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, für Personenschäden, für Schäden aus grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach §§ 438 Abs. 3, 634a Abs. 3 BGB und sonstige gesetzlich nicht verkürzbare Ansprüche.

10. Sonstige Haftung
10.1 Wir haften für Pflichtverletzungen und sonstige Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Für Schäden haften wir uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für (a) Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letztem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten und für das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus vorsätzlichem Verschweigen eines Mangels, übernommene Beschaffenheitsgarantien sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Rücktritt oder Kündigung wegen sonstiger Pflichtverletzungen ist nur zulässig, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein Kündigungsrecht des Käufers nach §§ 650, 648 BGB wird ausgeschlossen; sonstige gesetzliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen bleiben unberührt.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.2 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in 73037 Göppingen ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
11.3 Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers sind wir darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).

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